Grund- und Sekundarstufen

Die gesetzliche Schulpflicht gilt vom 4. bis zum 16. Lebensjahr. Jedoch können Kinder bereits ab 3 Jahren die Vorschule (Enseignement précoce) besuchen.

Aufgrund seiner geografischen und sprachlichen Besonderheiten räumt Luxemburg dem Erlernen von Sprachen eine bevorzugte Stellung ein.

 

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Im nationalen Schulsystem gilt Luxemburgisch als Kommunikationssprache. Von Anfang an werden die Kinder in deutscher Sprache alphabetisiert und erlernen anschließend Französisch. Im Sekundarunterricht kommt Englisch – und auf Wunsch – noch eine vierte Sprache hinzu.

Parallel zum traditionellen öffentlichen Schulsystem, bietet Luxemburg ein vielfältiges Schulangebot an. Dies ermöglicht auch ausländischen Schülern eine englisch-, deutsch- oder französischsprachige, internationale oder europäische Schulausbildung zu erhalten.

Grundsätzlich beginnt das Schuljahr am 15. September und endet am 15. Juli.

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