Einschulung und Unterstützung für neuzugezogene Schüler

Einschulung meines Kindes in die Grund- und Sekundarschule

Je nach Alter besucht ein in Luxemburg neu angekommenes Kind entweder die öffentliche Grundschule oder die klassische oder allgemeine öffentliche Sekundarschule. Eltern können sich auf Wunsch auch informieren, wie sie ihr Kind in einer internationalen oder privaten Schule einschreiben können.

Grundschule

Die Einschreibung in die öffentliche Schule erfolgt bei der Bildungsabteilung oder beim Sekretariat der Gemeinde des Wohnortes:

  • 3-Jährige: Zyklus 1 - Früherziehung (fakultativ)
  • Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren: Zyklus 1
  • Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren: Zyklen 2 bis 4

Die Gemeinde registriert die Personalien des neu eingetroffenen Kindes und übermittelt sie dem regionalen Direktor für Grundausbildung, dem Vorsitzenden des Schulausschusses und dem Verantwortlichen für die Empfangsklassen.

Empfangsklassen in der öffentlichen Schule :

Neuzugezogene Kinder zwischen 4 und 5 Jahren werden im Zyklus 1 eingegliedert, wo sie die luxemburgische Sprache erlernen. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren werden, je nach Alter, Kompetenzen (anhand der Zeugnisse des Herkunftslandes) und Testergebnissen in Mathematik und ihrer Muttersprache, in eine „classe d’attache“ (Übergangsklasse) eingegliedert (Zyklus 2 bis 4). Hier lernen sie Deutsch, Luxemburgisch und Französisch und besuchen einen Integrationskurs.

Sekundarstufe

Die Einschreibung und Orientierung eines neu nach Luxemburg zugezogenen Jugendlichen im Alter von 12 bis einschließlich 24 Jahren erfolgt über die Cellule d'accueil scolaire pour élèves nouveaux arrivants (CASNA). Um die Klasse und das Niveau zu finden, die den Fähigkeiten des Schülers entsprechen, führt die CASNA eine Bewertung der akademischen Leistungen sowie der sprachlichen und mathematischen Kenntnisse durch.  Für den ersten Termin bei CASNA sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass ;
  • Sozialversicherungskarte;
  • Zeugnisse aus den letzten zwei Schuljahren;
  • soweit möglich, eine Kopie der Aufenthaltsbescheinigung/Wohnbescheinigung (bei der Gemeinde anzufragen) oder eine Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz.

 Je nach den Sprach- und Mathematikkenntnissen des Schülers sowie seines Alters bei seiner Ankunft in Luxemburg sind verschiedene Bildungswege möglich.

Unterstützung durch interkulturelle Mediatoren/Vermittler

Interkulturelle Mediatoren unterstützen ausländische Schüler und ihre Eltern bei der ersten Begrüßung. Sie übersetzen Informationen über den bisherigen Schulbesuch im Herkunftsland, bieten mündliche Übersetzungen bei Eltern-Lehrer-Gesprächen und helfen gelegentlich im Unterricht. Im Allgemeinen erleichtern sie die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Familien und dem Schüler auf der einen Seite und den Schulakteuren auf der anderen Seite.

Im schulischen Rahmen können Eltern, Lehrer und Schulbehörden die kostenlose Unterstützung eines interkulturellen Mediators beantragen, der Albanisch, Arabisch, Bengali, Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Bulgarisch, Chinesisch, Koreanisch, Kreolisch (Kap Verde/Guinea Bissau), Spanisch, Philippinisch, Griechisch, Hindi, Ungarisch, Italienisch, Kurdisch, Niederländisch, Nepalesisch, Urdu, Punjabi, Persisch/Farsi, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Somalisch, Tschechisch, Thailändisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch und Wolof/Manzanisch (andere Sprachen auf Anfrage) spricht. Weitere Informationen erhalten Sie unter mediateurs@men.lu.

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