Begleitung für Menschen mit besonderen und spezifischen Bedürfnissen

Der integrative Ansatz, der Kindern mit besonderen oder spezifischen Bedürfnissen den Besuch regulärer Schulklassen ermöglicht, ist seit 1994 im luxemburgischen Recht verankert. Im Großherzogtum liegt der Prozentsatz der Schüler, die in Sonderschulen eingeschrieben sind, unter 1 Prozent, was auf eine hohe Eingliederungsrate hinweist. Hierzu gibt es verschiedene Hilfsmittel und Maßnahmen für Schulkinder.

Im beruflichen Bereich erleichtern Beihilfen und Maßnahmen zugunsten behinderter Arbeitnehmer sowie individuelle Unterstützung die Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

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