Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf

Jede Schülerin und jeder Schüler kann von verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, wenn sie oder er besondere Bedürfnisse und beispielsweise Schwierigkeiten hat, dem normalen Unterrichtsrhythmus zu folgen. Diese Hilfe wird individuell an die Bedürfnisse und Lernschwierigkeiten angepasst. Sie ermöglicht es dem Schüler oder der Schülerin, soweit wie möglich am regulären Unterricht mit den Klassenkameraden teilzunehmen.

  • Die spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteurs spécialisés dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) sind vor Ort in den Grundschulen tätig.
  • Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS) unterstützen die I-EBS künftig bei ihren Aufgaben in den Grundschulen.
  • Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) arbeiten mit Schülern innerhalb der Regionaldirektionen der Grundschulen und an den Lyzeen.
  • Inklusionskommissionen (commissions d’inclusion, CI) in jeder Sekundarschule und in jeder Regionaldirektion für den Grundschulunterricht informieren Schüler und Eltern über die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen und schlagen die geeigneten Maßnahmen für den jeweiligen Schüler vor.
  • Acht spezialisierte psychopädagogische Kompetenzzentren (Centres de compétences en psycho­pédagogie spécialisée) und eine Agentur bieten ergänzende Leistungen zu den Maßnahmen der Grund­schulen und Gymnasien an.
  • Die nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion, CNI) kann mit Anfragen nach einer spezialisierten Diagnose oder Betreuung kontaktiert werden.
  • Die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables, CAR) legt die angemessenen Vorkehrungen fest, die im Rahmen des Sekundarunterrichts gewährt werden.

 

An wen sollte ich mich als Elternteil wenden?

  • Für ein Kind, das in der Grundschule eingeschult ist: an den Klassenlehrer und die anderen Lehrkräfte der Schule, an den spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (I-EBS) der Schule, an das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB) der Region, an die Inklusionskommission (CI) der Region.
  • Für eine Jugendliche oder einen Jugendlichen, die bzw. der im Gymnasium eingeschult ist: an den Klassenlehrer und die anderen Lehrkräfte des Gymnasiums, an das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB) des Gymnasiums, an die Inklusionskommission (CI) des Gymnasiums, an die Schulleitung des Gymnasiums.

 

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