Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten (insbesondere Legasthenie und Dyskalkulie), mentalen, emotionalen, sensorischen oder motorischen Eigenheiten keine normale Schulbildung absolvieren können, sieht das Gesetz ein dreistufiges System vor (lokal, regional, national).
Mit wem sollte ich als Elternteil sprechen?
- Mein Kind ist in einer Kinderkrippe: mit den Erzieherinnen, dem Kinderarzt oder dem Gesundheitsministerium, das Screeningberatungen anbietet.
- Mein Kind ist in der Grundschule: mit dem für die Klasse verantwortlichen Lehrer, mit den Regionaldirektoren, mit dem Unterstützungsteam für Schüler mit besonderen oder spezifisch pädagogischen Bedürfnissen (ESEB).
- Mein Kind ist in der Sekundarschule eingeschrieben: mit dem für die Klasse verantwortlichen Lehrer, mit der psycho-edukativen Dienststellen (SePAS) der Sekundarschule, mit der Eingliederungskommission der Sekundarschule.
- Mein Kind besucht momentan keine Schule: mit einem Berater des CePAS, Dachzentrum der psycho-edukativen Dienststellen.
Die 8 Kompetenzzentren
- Zentrum für Entwicklung von Lernprozessen Großherzogin Maria Teresa (CDA)
- Zentrum für intellektuelle Entwicklung (CDI)
- Zentrum für Motorenentwicklung (CDM)
- Zentrum für sozio-emotionale Entwicklung (CDSE)
- Zentrum für Entwicklung von Sehfähigkeiten (CVD)
- Zentrum für Kinder und Jugendliche mit hohem Potenzial (CEJHP)
- Logopädisches Zentrum (CL)
- Zentrum für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen (CASD)
FürJungendliche und junge Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen, die bereits durch ein Kompetenzzentrum betreut werden und sich in einer Situation wiederfinden, in der sie die Schule abbrechen oder ihre Arbeit verlieren, kann die Agentur für den Übergang in die Selbständigkeit (Transition to Independent Living Agency, ATVA) Beratung, Informationen und Unterstützung anbieten.
Die Entscheidung über die Art der Schulbildung und Betreuung liegt bei den Eltern.
Die Betreuung von Kindern und Schülerinnen und Schülern mit besonderen oder spezifischen Bedürfnissen erfolgt in Absprache mit den Kinderfürsorgediensten und den Bildungs- und Betreuungsstrukturen (maison relais, etc.).
Die Eltern sind die wichtigsten Partner für eine erfolgreiche Schulbildung, unabhängig von den spezifischen Bedürfnissen ihres Kindes. Auf Anraten der Eingliederungskommission oder sogar der Nationalen Eingliederungskommission entscheiden sie über die Schulform für ihr Kind. Sie werden regelmäßig aufgefordert, sich mit den pädagogischen Teams und anderen Fachleuten, die ihr Kind begleiten, zu beraten.