Studienbegleitende und freiwillige Praktika

in Luxemburg

Das Praktikum ermöglicht erste berufliche Erfahrungen und das praktische Umsetzen von Kenntnissen, die im Laufe der theoretischen Ausbildung gewonnen wurden. Anhand praktischer Berufs- und Einsatzerfahrung kann ein Beruf, eine Branche und die Arbeitswelt an sich erkundet werden.

Man unterscheidet dabei das ausbildungs- oder studienbegleitende Pflichtpraktikum vom freiwilligen Praktikum.

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Pflichtpraktikum (vereinbartes Praktikum mit Vertrag)

Ein Schnupper- und Beobachtungspraktikum, ein Praktikum zur beruflichen Orientierung oder ein Praktikum in einem Unternehmen, können eine obligatorische Etappe im Ausbildungslehrgang sein für ein Technikerdipom (DT) und ein Berufsbefähigungsdiplom (DAP) / Diplom über die berufliche Reife (DAP).

Für Praktika im Rahmen der schulischen Ausbildungen wird eine Praktikumskonvention und nicht ein Ausbildungslehrvertrag abgeschlossen.

Der Schüler ist während dieser Ausbildung ein "Praktikant" und wird nicht als "Lehrling" bezeichnet. Praktikumsgebundenen Ausbildungen, die in einem DT oder DAP münden, beinhalten Ausbildungspraktikumsperioden von mindestens 12 Monaten.

Die höheren Fachdiplome (Brevets de technicien supérieur - BTS) und einige Bachelors und Masters der Universität Luxemburgs beinhalten ebenfalls Praktika im professionellen Bereich und sind Teil der Lehr- und Studienpläne.

Das Praktikum muss entweder mit Hilfe eines Vertrages oder einer Konvention geregelt werden.

Freiwilliges Praktikum

Das freiwillige Praktikum ist nicht  notwendigerweise durch eine Ausbildungseinrichtung vereinbart. Es hat einen gelegentlichen, außergewöhnlichen Charakter und darf höchstens für 3 Monate im Jahr ausgeübt werden.

Eine Person, die eine Tätigkeit für höchstens 3 Monate pro Jahr ausübt, muss im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit lediglich unfallversichert sein.

Die Plattform jugendinfo.lu bietet eine Suchfunktion nach Praktikastellen und die Arbeits- und Bergbauinspektion (Inspection du Travail et des Mines) liefert Informationen über die Praktikumsbedingungen und über die Rechte und Pflichten eines Praktikanten. Hier finden sich auch zahlreiche Praktikastellen in den verschiedenen Aktivitätsbranchen.

Andere Plattformen informieren über Praktikastellen nach Branchen:

  • Die Plattform hellofuture.lu wirbt für Praktikastellen in der Industriebranche.
  • Das Justizministerium bietet selbst jedes Jahr den in Luxemburg wohnhaften Jurastudenten Praktikastellen an, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

Die lokalen Anlaufstellen des SNJ ("Antennes locales du SNJ") können ebenfalls Schnupperpraktika in Privatunternehmen, Vereinigungen und öffentlichen Dienststellen betreuen. Diese Schnupperpraktika werden im Rahmen von Workshops, Freiwilligendienst, Schulungsprogramm oder Einzelgespräch vereinbart, um das berufliche Projekt zusammen mit dem betreuenden Ansprechpartner zu erstellen.

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