Den Auszubildenden in einer beruflichen Erstausbildung steht eine Ausbildungsvergütung zu. Die Auszahlung der Ausbildungsvergütungen im Rahmen einer Erwachsenenausbildung erfolgt aufgrund besonderer Bestimmungen.
Die Ausbildungsvergütungen im Rahmen der Ausbildungen die auf das Technikerdiplom (DT) und das Berufsbefähigungsdiplom (DAP) vorbereiten, variieren je nach Berufswahl.
Auszubildende die sich in der Vorbereitung zum Berufsbefähigungszertifikat (CCP) befinden, erhalten eine Vergütung, die je nach Ausbildungsjahr variiert.
- Vergütungen im Rahmen der Ausbildung die auf das Technikerdiplom (DT) vorbereiten
- Vergütungen im Rahmen der Ausbildung die auf das Berufsbefähigungsdiplom (DAP) vorbereiten
- Vergütungen im Rahmen der Ausbildung die auf das Berufsbefähigungszertifikat (CCP) vorbereiten
- Vergütungen, die ausschließlich im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausbildungslehre erfolgen
- Vergütungen, die ausschließlich im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausbildungslehre entsprechend der Bestimmungen der CIG (Regierungskonferenz zwischen Luxemburg und Frankreich) erfolgen
* Die anzuwendenden Ausbildungsvergütungen werden jährlich durch ein großherzogliches Reglement festgehalten und können auf Legilux.lu eingesehen werden.