Welches Grundschulangebot kommt für Ihr Kind infrage?
Das öffentliche und private Schulangebot bietet eine breite Vielfalt an Möglichkeiten.
Der öffentliche Grundschulunterricht bietet auch ein internationales, europäisches Angebot, sowie alternative pädagogische Ansätze an.
Das öffentliche internationale Angebot steht jedem Schüler ohne Einschreibegebühren offen.
Das private Schulangebot bietet ebenfalls Zugang zu einem internationalen, europäischen Angebot, sowie zu alternativen pädagogischen Ansätzen.
Sind Sie neuzugezogen und ihr Kind war zuvor in einem anderen Land eingeschult?
Neuzugezogene Kinder zwischen 4 und 5 Jahren werden im Zyklus 1 eingegliedert, wo sie die luxemburgische Sprache erlernen. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren werden, je nach Alter, Kompetenzen (anhand der Zeugnisse des Herkunftslandes) und Testergebnissen in Mathematik und ihrer Muttersprache, in eine „classe d’attache“ (Übergangsklasse) eingegliedert (Zyklus 2 bis 4). Hier lernen sie Deutsch, Luxemburgisch und Französisch und besuchen einen Integrationskurs.
Hat Ihr Kind besondere Bedürfnisse oder spezifischen Förderbedarf?
Eine Betreuung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ist in den verschiedensten Bereichen vorgesehen, z.B. Förderung der Motorik, im Seh-, Sprach- und Hörbereich und der kognitiven Entwicklung als auch der Verhaltensentwicklung.
Was ist die Rolle der nationalen Elternvertretung?
Die nationale Elternvertretung soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern zu verstärken. Die Elternvertretung wird demokratisch gewählt und gilt als Sprachrohr der Elternschaft und Ratgeber im Ministerium der nationalen Bildung.
Sie kann Stellung zu Gesetzesprojekten und -vorschlägen nehmen, Vorschläge zum Schulleben und dem Unterricht formulieren, oder sich über Fragen im Interesse der Eltern und Schüler äußern.
Suchen Sie eine Betreuungsstruktur für Ihr Kind ausserhalb der Schulstunden?
Eine interaktive Karte des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zeigt Ihnen die Erziehungs- und Betreuungsstrukturen in Luxemburg, die Kinder bis zum 12. Lebensjahr zur Betreuung aufnehmen, darunter Kindertagesstätten, Mini-Kindertagesstätten, Schülerhorte, Kinderkrippen und Tageseltern (« Dageselteren »). Die Mehrzahl dieser Struturen werden vom Staat bezuschusst.
Jeder Elternteil kann die Infrastruktur für die Kinderbetreuung unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit nutzen. Einige Einrichtungen nehmen allerdings nur Kinder auf, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen oder die Schule vor Ort besuchen.
Guichet.public.lu informiert sie über die Definitionen der verschiedenen Strukturen und die Möglichkeit zur Nutzung des Gutscheinsystems "chèque-service d’accueil".
Schließlich können Grundschulkinder auch in Internaten betreut werden.