In Luxemburg richtet sich die Vorgehensweise zur Einschreibung eines Kindes in die Grundschule nach dem gewählten Schulsystem (öffentlich, privat, international oder europäisch) und nach dem Lernzyklus. Für jedes Kind mit Wohnsitz in Luxemburg, das vor dem 1. September 4 Jahre alt wird, besteht Schulpflicht.
Bis zum 15. April informiert die Verwaltung der Wohnsitzgemeinde die Eltern schriftlich über den Beginn der Schulpflicht ihres Kindes und schreibt das Kind automatisch an der Vorschule im Schulbezirk ihres Wohnsitzes ein.
Falls Sie sich nach dem 1. März in Ihrer Gemeinde registriert haben oder falls Sie kein Schreiben vor Ablauf des 15. Aprils erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unverzüglich die Dienststelle für Bildung Ihrer Gemeinde. Jene Eltern, die ihr Kind in einer anderen Einrichtung einschreiben wollen, können einen schriftlichen Antrag einreichen.
Guichet.lu informiert Sie über die Vorgehensweisen und Fristen:
- im Falle der Einschreibung Ihres Kindes in eine andere öffentliche, private, internationale oder europäische Schule,
- im Falle eines Wohnsitzwechsels während des Schuljahres
- im Falle dass Sie Ihr Kind zuhause unterrichten wollen.
Luxemburg bietet ebenfalls für die neuzugezogenen Schüler französisch-, deutsch- und englischsprachigen Unterricht in der École internationale de Differdange et d'Esch-sur-Alzette (EIDE) von der Grundschule bis zum europäischen Abitur an. Dieses Angebot wird durch englischsprachige Grundschulklassen in der International School Michel Lucius erweitert.