Im Rahmen der Lehrlingsausbildung können Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, Beihilfen zur Förderung der Lehrlingsausbildung und den Ergänzungsbeitrag im Rahmen der Erwachsenenbildung in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der Weiterbildung können privatwirtschaftliche Unternehmen, die rechtmäßig in Luxemburg niedergelassen sind und ihre Tätigkeit hauptsächlich in Luxemburg ausüben, Ausbildungsbeihilfen in Höhe von 15% des jährlich investierten Betrags erhalten. Die organisierten Ausbildungskurse müssen sich an Arbeitnehmer richten, die über einen Arbeitsvertrag (befristet oder unbefristet) an das luxemburgische Sozialversicherungssystem angeschlossen sind. Der Zugang zu finanzieller Unterstützung erfolgt über einen Antrag auf Kofinanzierung von Schulungen für Mitarbeiter. Zuschüsse können auch gewährt werden, um Arbeitnehmer beim Erlernen der luxemburgischen Sprache zu unterstützen.