Beihilfe zur Ausbildungslehre

Für Lehrlinge :

Ausbildungsprämie

Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrjahres wird jedem Lehrling, der einen Lehrvertrag mit einem zugelassenen Betrieb abgeschlossen hat, eine Ausbildungsprämie gewährt.

Bedingungen

Um die Lehrstellenförderungszuschüsse und -prämien einlösen zu können, müssen der Arbeitgeber und der Lehrling den Antrag vor dem 1. Juli des auf das anspruchsbegründende Lehrjahr folgenden Jahres bei der ADEM einreichen.

Im Dezember eines jeden Lehrjahres nimmt die ADEM-Berufsberatung per Post Kontakt mit den Lehrlingen auf.

Beträge

Der Lehrlingsbonus beläuft sich auf 130 oder 150 € pro Monat der Lehrzeit und wird pro Lehrjahr bewilligt.

 

Für das Ausbildungsunternehmen

Hilfsmittel zur Lernförderung

Ein ausbildender Arbeitgeber, der einen Lehrling auf der Grundlage eines Lehrvertrags einstellt, kann Unterstützung für die Förderung der Lehrlingsausbildung erhalten.

Bedingungen

Das Unternehmen muss in Luxemburg niedergelassen und zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sein.

Die Ausbildung muss in einem der Berufe erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind.

Beträge

  • Im Rahmen der Lehrverträge, die zum Berufsbefähigungsnachweis (DAP) und zum Technikerdiplom (DT) führen, erhält der ausbildende Arbeitgeber eine Unterstützung in Höhe von 27% der Lehrlingsentschädigung.
  • Im Rahmen eines Vertrages, der zum Erwerb des beruflichen Befähigungsnachweises (CCP) führt, beläuft sich die Beihilfe auf 40% der Lehrlingsentschädigung.
  • Dem ausbildenden Arbeitgeber wird auch der Anteil des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit der gezahlten Lehrlingsentschädigung zurückerstattet.
  • Die Stipendien werden pro Lehrjahr (Schuljahr, von September bis August des folgenden Jahres) vergeben.

Ergänzungsbeitrag zum Lehrlingsgehalt im Rahmen der Erwachsenenausbildung

Ein Ausbildungsbetrieb, der im Rahmen der Erwachsenenausbildung einen volljährigen Lehrling (älter als 18 Jahre) einstellt und ihm den sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer zahlt, kann einen Ergänzungsbeitrag zum Lehrlingsgehalt beantragen.

Bedingungen

  • Das Unternehmen muss in Luxemburg niedergelassen und zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sein.
  • Die Ausbildung muss in einem der Berufe erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung über die Berufsausbildung aufgeführt sind.

Beträge

Der Ergänzungsbetrag enspricht der Differenz zwischen der Höhe des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeiter und der in der Erstausbildung gezahlten Lehrlingszulage.

Diese Rückerstattung ist so lange fällig, wie der Erwachsenenausbildungsvertrag läuft.

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