Im Falle der Wiederbeschäftigung an einem Arbeitsplatz mit einem niedrigeren Gehalt als dem des letzten Arbeitsplatzes soll die Wiederbeschäftigungsbeihilfe dem Begünstigten (Arbeitnehmer) unter Berücksichtigung des neu erhaltenen Gehalts eine jährliche Maximalvergütung in Höhe von 90 % des vorherigen Gehalts während der ersten 48 Monate der Neueinstellung garantieren, wobei das vorherige Gehalt auf das 3,5-fache des unqualifizierten sozialen Mindestlohns begrenzt ist.