Arbeitssuchenden kann unter bestimmten Bedingnungen ein Zuschuss zu den Reisekosten gewährt werden. Die Arbeitsuchenden müssen in Luxemburg wohnhaft sein, seit mindestens 3 Monaten bei der Arbeitsagentur ADEM gemeldet sein und in einer, bei der ADEM gemeldeten und in Luxemburg befindlichen Langzeitbeschäftigung angestellt sein/werden.
Bedingungen
Der Antrag muss vom Arbeitnehmer, innerhalb der Ausschlussfrist von 4 Monaten nach Wiederaufnahme der Beschäftigung gestellt werden.
Der Arbeitsvertrag muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ein unbefristeter Vollzeitvertrag
- Ein unbefristeter Teilzeitvertrag von unbestimmter Dauer mit einer regulären Beschäftigung von mindestens 16 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber
- Ein befristeter Vertrag von mindestens 18 Monaten mit einer regelmäßigen Beschäftigung von mindestens 16 Stunden pro Woche
- Eine Vertretung für den Elternurlaub.