Beihilfe zur geographischen Mobilität

Arbeitssuchenden kann unter bestimmten Bedingnungen ein Zuschuss zu den Reisekosten gewährt werden. Die Arbeitsuchenden müssen in Luxemburg wohnhaft sein, seit mindestens 3 Monaten bei der Arbeitsagentur ADEM gemeldet sein und in einer, bei der ADEM gemeldeten und in Luxemburg befindlichen Langzeitbeschäftigung angestellt sein/werden.

Bedingungen

Der Antrag muss vom Arbeitnehmer, innerhalb der Ausschlussfrist von 4 Monaten nach Wiederaufnahme der Beschäftigung gestellt werden.

Der Arbeitsvertrag muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ein unbefristeter Vollzeitvertrag
  • Ein unbefristeter Teilzeitvertrag von unbestimmter Dauer mit einer regulären Beschäftigung von mindestens 16 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber
  • Ein befristeter Vertrag von mindestens 18 Monaten mit einer regelmäßigen Beschäftigung von mindestens 16 Stunden pro Woche
  • Eine Vertretung für den Elternurlaub.

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